AGB
Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen der GKP GmbH
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der GKP GmbH und ihren Kunden. Durch Bestellung und Annahme der Ware erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der GKP GmbH einverstanden. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung abgewichen werden. Soweit die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen den entgegenstehenden Vertragsbedingungen unserer gewerblichen Kunden widersprechen, gehen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Bestätigung & Bestellungseingang
Bei der schriftlichen oder telefonischen Bestellung handelt es sich um ein Angebot zum Vertragsschluss. Bestellungen der Kunden gelten als Offerten. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, indem die Gesellschaft die bestellte Ware umgehend zum Versand bringt, oder, wenn die bestellte Ware nicht an Lager ist, die Offerte ausdrücklich bestätigt (per E-Mail, Telefon, Fax, oder Briefpost). Nehmen wir eine Offerte nicht an, machen wir dem Kunden in der Regel eine entsprechende Mitteilung. Die Bestellung gilt mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. des Lieferscheins der GKP GmbH beim Kunden als angenommen. Vorbehalten bleiben die Absage seitens der Zulieferanten der GKP GmbH und Fälle von höherer Gewalt. +
3. Preise & Ausführung
Sofern im Onlineshop www.halla55.ch, im Katalog oder in der Werbung nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäss Beschreibung, nicht jedoch auf Zubehör oder Dekoration. Es gelten nur die im Katalog oder im Internet unter www.halla55.ch abgebildeten Preise CHF (Schweizerfranken). Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, jedoch exklusive Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten, Versicherungskosten und etwaigen weiteren Kosten. Die Preise sind freibleibend und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Die Waren werden ausschliesslich in den im jeweils aktuellen Katalog oder aktuell im Onlineshop unter www.halla55.ch angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben vorbehalten. Die im Katalog, im Internet unter www.halla55.ch und in der aktuellen Werbung angegebenen Preise beziehen sich auf den jeweiligen Herausgabezeitpunkt des Katalogs und der Werbung. Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben bis zum Vertragsabschluss vorbehalten.
4. Zahlungsbedingungenen
Die Zahlung hat per Vorkasse oder den zum Zeitpunkt der Bestellung aktuell im Onlineshop www.halla55.ch angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zu erfolgen. Unter Vorbehalt der Vereinbarung einer Vorauszahlung, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu begleichen. Nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug, worauf wir berechtigt sind, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie, je nach Höhe der Forderung, Mahnspesen in Höhe von bis zu Fr. 25.- pro Mahnung zu verlangen. Geben wir die Beitreibung der offenen Rechnungsbeträge nach vergeblicher Mahnung an ein Inkasso-Unternehmen ab, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten des Inkasso-Unternehmens zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadensersatzes bleibt vorbehalten. Wir sind grundsätzlich dazu berechtigt, vor jeder Bestellung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und allenfalls Vorauskasse zu verlangen. Ferner sind wir berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Alle Zahlungen sind in CHF (Schweizerfranken) zu leisten.
5. Liefer- und Leistungszeit
Die angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Bei Nichteinhaltung kann der Besteller in keinem Fall Schadenersatz beanspruchen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Ist die Ware nicht oder nicht mehr verfügbar, behalten wir uns das Recht vor, eine nach Preis und Qualität gleichwertige Ware zuzusenden. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst rechtzeitig und richtig beliefert werden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen sowie Produktions- und Lieferengpässe
beim Hersteller, insbesondere infolge erheblich gestiegener Nachfrage, auch wenn sie beim Lieferanten oder dessen Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns dazu, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erbrachten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Treten wir wegen Nichtverfügbarkeit der Ware vom Kaufvertrag zurück, verpflichten wir uns, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und erhaltene Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. Diese Regelung gilt auch im Falle der Nacherfüllungsansprüche. Die Lieferung der Ware, ihre Rücksendung und die Zusendung einer Austauschware erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Allfällige Preissenkungen zwischen dem Bestell- und Liefertermin gelten nicht auf die noch nicht gelieferte Ware. Das Datum der Bestellung ist massgebend.
6. Rückgaberecht und Rückgabefolgen
Bestellte und richtig gelieferte Waren werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. In besonderen Fällen kann die GKP GmbH ausnahmsweise eine Rückgabe gewähren. Die Beurteilung einer besonderen Situation, die damit verbundene Ausnahme und deren Freigabe obliegen alleine der GKP GmbH. Ein Rückgabegesuch muss durch den Kunden, innert 30 Tagen nach Bestellung, schriftlich an die GKP GmbH erfolgen. Für Umtriebe werden neben sämtlichen Transportkosten 20% des Nettowarenwertes, jedoch mindestens CHF 50.- verrechnet. Die Rücksendung muss innerhalb von 30 Tagen nach genehmigtem Rückgabegesuch auf eigene Kosten erfolgen, soweit sie sich in einem wiederverkäuflichen Zustand befindet. Hierzu gehört, dass sämtliches Zubehör, die Bedienungsanleitungen und alle sonstigen zur Ware gehörigen Gegenstände in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Im Falle der Verschmutzung oder Beschädigung von zurückgesandter Ware bleibt das Zurückbehaltungsrecht in anteiliger oder vollständiger Höhe des Kaufpreises vorbehalten. Portofreie Rücksendungen können aus organisatorischen Gründen nicht angenommen werden. Wurde die Ware direkt vom Hersteller oder über eine dritte Partei direkt an den Kunden gesendet, hat die Rücksendung an diese Drittpartei oder den Hersteller zu erfolgen. Bei ordnungsgemässer und fristgerechter Rückgabe erhält der Kunde über den Kaufpreis eine Gutschrift auf seinem Kundenkonto. Das Rückgaberecht gilt nicht für Gewerbetreibende.
7. Besondere Bestimmungen für individuelle Warenanfertigungen
Individuell gefertigte oder bearbeitete Waren, insbesondere Produkte mit Gravuren, Massanfertigungen o.ä. sind ausnahmslos vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Geringfügige Abweichungen vom Layout des Kunden, welche technisch bedingt sind oder sich unter künstlerischem Gesichtspunkt im zumutbaren Rahmen bewegen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme und gelten als Erfüllung der Leistungspflicht. Die Haftung für Sachmängel bleibt unberührt. Wir sind jederzeit zur Vorauskasse des gesamten Rechnungsbetrages oder von Teilen berechtigt.
8. Beanstandungen & Transportschäden
Bei Lieferung durch den Camion muss dem Fahrzeuglenker ein allfälliger Transportschaden bei Ankunft der Ware mitgeteilt werden. Der Schaden ist dabei auf dem Lieferscheindoppel zu vermerken. Bei Postversand muss sich der Empfänger einen allfälligen Transportschaden von der Transportanstalt protokollieren lassen. Für solche Transportschäden haftet die betreffende Transportanstalt. Beanstandungen, denen kein Protokoll bzw. Lieferscheindoppel beiliegt, können leider nicht berücksichtigt werden. Alle Lieferungen sind nach Erhalt auf Richtigkeit, Schaden und Mangel zu kontrollieren. Reklamationen müssen innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden.
9. Garantie und Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. Bei Mangelhaftigkeit der Ware wird diese - nach unserem Ermessen - entweder kostenlos durch neue, einwandfreie Ware ersetzt oder - bei kleinen, leicht behebbaren Mängeln - nachgebessert. Das Recht auf Wandelung und Minderung wird ausgeschlossen, sofern eine Nachbesserung oder ein Austausch möglich ist oder eine wiederholte Nachbesserung oder ein Austausch aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, scheitert. Während der zweijährigen Gewährleistungszeit gewähren wir zudem eine Teilgarantie. Teilgarantie bedeutet, dass die Produkte zur Reparatur eingeschickt werden müssen, wobei die Kosten für Arbeit und Material gedeckt sind. Anfahrts- oder Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Gewährleistung und Teilgarantie sind ausgeschlossen, wenn ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vorgenommen worden sind, wenn die Schäden auf unsachgemässen Gebrauch oder natürlichen Verschleiss zurückzuführen sind. Durch die Lieferung einer Austauschware wird die ursprüngliche Gewährleistungs- oder
Teilgarantiefrist nicht verlängert oder ein Neubeginn der Frist in Lauf gesetzt. Für ausdrücklich als Gebrauchtware, Versandrückläufer oder Ausstellungsmodell bezeichnete Ware wird die Gewährleistung ausgeschlossen und keine Teilgarantie gegeben. Die Rechnung der GKP GmbH gilt als Gewährleistungsschein und muss bei Gewährleistungsansprüchen vorgelegt werden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich aber nicht ausschliesslich folgende Schäden, Arbeiten und Teile: - Schäden durch unsachgemässe Montage und Installation - Schäden durch mangelnde oder unsachgemässe Pflege (Reinigung) • Schäden durch unsachgemässe Bedienung, insbesondere bei Missachtung der mitgelieferten Bedienungsanleitung - Schäden durch fehlende oder ungenügende Energie-, Wasser- und/oder Reinigungsmittelversorgung - Sämtliche Entkalkungs- und Reinigungsarbeiten - Schäden an Glas, Plexiglas und Schamottesteinen - Typische Verschleissteile und alle Leuchtmittel - Gelieferte Ersatzteile Im Folgenden sind die einzelnen Ausschlüsse genauer erläutert: - Schäden und Mängel, welche aufgrund einer unsachgemässen Montage oder Installation auftreten oder entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies, wenn: - die im Lieferumfang enthaltenen Hinweise zur Montage/Installation nicht beachtet wurden - bei Geräten mit Wasserablauf kein oder zu wenig Gefälle vom Geräteablauf zum bauseitigen Ablauf besteht - ungenügend vor emissionstarken Hitze- und/oder Dunstquellen geschützt sind - bauseitig oder bei der Montage eines Steckers vertauschte Phasen zu Schäden führen - Lüftungsgitter /-schlitze verdeckt sind oder die empfohlenen Wandabstände nicht eingehalten werden - Reinigungs- und/oder Glanzmitteldosierung nicht auf die örtliche Wasserhärte abgestimmt sind - Schäden und Mängel, welche aufgrund von mangelnder oder unsachgemässer Pflege (Reinigung) auftreten, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies, wenn: - die in der Bedienungsanleitung erwähnten Pflegehinweise nicht beachtet werden - ungeeignete Reinigungsmittel verwendet werden - übermässige Verschmutzungen durch zu seltene Reinigungsarbeiten zu Schäden an Produkten führen - Schäden durch mangelnde Reinigung der Lüftungsgitter-/schlitze bei kältetechnischen Geräten entstehen (insbesondere bei Lüftungsgittern/-schlitzen vor dem Kondensator) - Schäden durch zu seltene Reinigung und/oder Entkalkung der Innenteile entstehen - Schäden und Mängel aufgrund einer unsachgemässen Bedienung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies, wenn: - die Hinweise zur Bedienung des Gerätes in der mitgelieferten Bedienungsanleitung nicht beachtet werden - BainMaries, Suppentöpfe, Nudelkocher, Reiskocher oder andere Geräte, welche ein bestimmtes, vorgegebens Wasserstandslevel erfordern, mit zu wenig oder zu viel Wasser betrieben werden. Dies gilt inbesondere, wenn deswegen der Überhitzungs-/Trockengehschutz (Sicherheitsthermostat) ausgelöst hat. - Fritteusen oder andere Geräte, welche ein bestimmtes, vorgegebenes Öllevel erfordern, mit zu wenig oder zu viel Öl betrieben werden. Dies gilt inbesondere, wenn deswegen der Überhitzungs-/Trockengehschutz (Sicherheitsthermostat) ausgelöst hat. - ungeeignetes Kochgeschirr verwendet wird - Schäden und Mängel durch fehlende oder ungenügende Energie-, Wasser- oder Reinigungsmittelversorgung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies, wenn: - die auf dem Leistungsschild oder in der technischen Dokumentation angegebenen Anschlusswerte nicht beachtet werden - bei Geräten mit einem elektrischen Anschluss keine oder eine ungenügende Stomversorgung vorhanden ist (z.B. durch ausgelöste bauseitige Sicherungen)
- bei Geräten mit einem Wasseranschluss keine oder eine ungenügende Wasserversorgung vorhanden ist (kein oder zu wenig Wasserdruck) - bei Geräten mit einem Gasanschluss keine oder eine ungenügende Gasversorung vorhanden ist - bei Spülmaschinen oder Geräten mit automatischem Waschsystem keine oder eine ungenügende Versorgung mit Spül- oder Glanzmittel vorhanden ist (z.B. durch leere Bidons oder durch Fremdkörper gequetschte oder verstopfte Zuleitungsschläuche) - Sämtliche Reinigungs- und Entkalkungsarbeiten, welche dem Verwender zugemutet werden können, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Geräte, an welchen die GKP GmbH Gewährleistungsarbeiten auszuführen hat, müssen der GKP GmbH in gereinigtem Zustand übergeben werden. - Sämtliche Schäden an Glas- oder Plexiglasteilen sowie an Schamottesteinen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Typische Verschleissteile sowie sämtliche Leuchtmittel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Zu den typischen Verschleissteilen gehören insbesondere: - Dichtungen (Türdichtungen usw.) - Türgriffe inklusive den Innenteilen zum Türgriff - Bedienfolien - Bedienknebel und –knöpfe - Gussrippenrahmen - Drahtkörbe zu Fritteusen oder Teigwarenkochern - Schneidemesser, Schneidescheiben und Klingen - Schutzvorrichtungen, Abdeckungen und Deckel aus Kunststoff - Antriebsketten und –riemen - Schneidebretter aus Polyethylen - Quetschschläuche zu Dosierpumpen bei Spülmaschinen - Gummierte Rollen und Räder - Quarzstrahler und UVA-Leuchtstoffröhren - Akkus - Tragegriffe- und Deckelgriffe - Mixbecher aus Polycarbonat - Teflonband, Schweissdrähte und Trenndrähte bei Vakuumiergeräten - Schmirgel-/Schleifscheiben bei Kartoffelschälmaschinen - Beim Kauf von Ersatzteilen werden sämtliche Gewährleistungsansprüche wegbedungen, unabhängig davon, ob es sich um eine reine Lieferung oder um Reparaturarbeiten handelt, bei welchen Ersatzteile verbaut wurden. Im Falle eines Geräteausfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist wird vom Verwender erwartet, dass einfache, zumutbare Kontrollarbeiten vom Verwender des Gerätes ausgeführt werden. Dazu gehören insbesondere die folgenden Arbeiten: - Reset von Geräten mit elektronischer Steuerung (Gerät vom Stromnetz trennen und wieder verbinden) - Zurücksetzen von ausgelösten Sicherheitsthermostaten, sofern diese von aussen zugänglich sind und keine Abdeckungen entfernt werden müssen
10. Haftungsbegrenzung
Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Gesellschaft, der gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haften wir für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft, der gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Beruhen sonstige Schäden auf einfacher Fahrlässigkeit, haften wir bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht für den hier vertragstypischen Schaden, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vertrages vernünftigerweise vorhersehbar war und regelmäßig maximal dem Kaufpreis der Ware entspricht. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden wegen unsachgemäßer Verwendung der Ware oder für Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen; die Haftung aus dem
Produkthaftungsgesetz sowie für Arglist und Garantien bleibt von dem Haftungsausschluss unberührt. Für Folgeschäden ist die Haftung ausgeschlossen. Im Falle unserer Inanspruchnahme ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung.
11. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei uns. Wir sind jederzeit dazu berechtigt, einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vornehmen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, der Gesellschaft jeden Wechsel des Wohn- bzw. Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren ausstehend sind oder die Waren noch nicht geliefert worden sind.
12. Datenschutz
Zur Auftragsabwicklung speichern wir die personenbezogenen Daten und geben sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Wir sind berechtigt, zum Zwecke der Kreditprüfung einen Datenaustausch mit Partnerunternehmen und mit Kreditauskunftsfirmen durchzuführen. Ausserdem nutzen wir die Adressdaten zu Werbezwecken durch die GKP GmbH oder Dritte. Wenn Sie keine Zusendung von Produktinformationen per Post oder per E-Mail wünschen, bitten wir Sie um eine entsprechende Mitteilung. Diese kann per Post, Telefax, Telefon oder E-Mail erfolgen. Bis zum Eingang des Widerspruchs erklären Sie sich mit der Zusendung von Produktinformationen per Post oder E-Mail einverstanden.
13. Mustersendungen
Auf Kundenwunsch können für einzelne Artikel Muster versendet werden. Anfragen für Mustersendungen sind vor Bestellung schriftlich an die GKP GmbH zu richten und bedürfen zwingend einer schriftlichen Freigabe. Mustersendungen werden, gegebenenfalls einer Freigabe, als solche gekennzeichnet. Es liegt in jedem Fall, auch ohne Vorankündigung, im Ermessen der GKP GmbH, Lieferung, Rücksendung sowie weitere mit der Bemusterung zusammenhängende Aufwände und Spesen zu verrechnen. Nach 30 Tagen nicht zurückgesandte Muster, werden mit Lieferung, Rücksendung sowie weitere mit der Bemusterung zusammenhängende Aufwände und Spesen in Rechnung gestellt.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Gesellschaft behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (UN-Kaufrecht, CISG). Erfüllungsort und (unter Vorbehalt der zwingenden Vorschriften des Gerichtsstandsgesetzes) ausschliesslicher Gerichtsstand ist Visp (Wallis, Schweiz).